Vollzug
Sauber betriebene Feuerungen leisten einen wesentlichen Beitrag an die Luftqualität und damit an die Erhaltung unserer Gesundheit.
Die Feuerungskontrolle sorgt für die Begrenzung des Schadstoffausstosses an der Quelle. Sie reduziert die Schadstofffrachten im Rauchgas. Gleichzeitig erhöht sie den durchschnittlichen Wirkungsgrad der Anlagen und senkt damit den Brennstoffverbrauch.
Feuerungskontrolle bei Öl-Heizungen
Bei Öl befeuerten Heizungen wird in der Regel alle 2 Jahre die Feuerungskontrolle durch den von der Gemeinde bestimmten Kontrolleur durchgeführt.
Gemessen wird bei Ölfeuerungen:
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Kohlenmonoxid
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Stickoxide
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Abgasverlust
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Russ
Feuerungskontrolle bei Gas-Heizungen
Bei Gas befeuerten Heizungen wird alle 4 Jahre die Feuerungskontrolle durch den von der Gemeinde bestimmen Kontrolleur durchgeführt.
Gemessen wird bei Gasfeuerungen:
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Kohlenmonoxid
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Stickoxide
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Abgasverlust
Feuerungskontrolle bei Holz-Heizungen bis 70 kw
Seit die LRV im Jahr 2018 überarbeitet wurde, bekammen die Holz Zentralheizungen sowie gewerblich genutzte Backöfen eine Emissionsmesspflicht. Der Messintervall ist bei Holz Zentralheizungen alle 4 Jahre & bei gewerblich genutzten Backöfen sowie bei Restholzfeuerungen alle 2 Jahre.
Der Vollzug läuft momentan über die kantonale Fachstelle, die für die ersten 4 Jahre mit verschiedenen Feuerungskontroll-Unternehmen Verträge abgeschlossen hat. Diese Unternehmen werden die Emissionsmessungen in den nächsten 4 Heizperioden durchführen.
Bezüglich der neuen Emissionsmesspflicht sind div. Fragen auf Seiten der Eigentümer/Betreiber aufgetaucht.
Unter folgendem Link sind die wichtigsten Fragen betreffend der Feuko-Holz aufgeschaltet: FAQ's Feuko-Holz
Gemessen wird bei Holzfeuerungen:
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CO
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Feststoffe (bei Holz Zentralheizungen nur bei der Abnahmemessungen)
Bei den Emissionsmessungen haltet man sich sowol bei Öl-, Gas- wie auch bei Holzheizungen an die Messempfehlungen Feuerungen des BAFU.
Hier finden Sie eine Auflistung aller
Kontroll-Unternehmen vom ganzen Kanton Bern.