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Vollzug

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Sauber betriebene Feuerungen leisten einen wesentlichen Beitrag an die Luftqualität und damit an die Erhaltung unserer Gesundheit.

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Die Feuerungskontrolle sorgt für die Begrenzung des Schadstoffausstosses an der Quelle. Sie reduziert die Schadstofffrachten im Rauchgas. Gleichzeitig erhöht sie den durchschnittlichen Wirkungsgrad der Anlagen und senkt damit den Brennstoffverbrauch.

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Feuerungskontrolle bei Öl-Heizungen

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Bei Öl befeuerten Heizungen wird in der Regel alle 2 Jahre die Feuerungskontrolle durch den von der Gemeinde bestimmten Kontrolleur durchgeführt.

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Gemessen wird bei Ölfeuerungen:

  • Kohlenmonoxid

  • Stickoxide

  • Abgasverlust

  • Russ

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Feuerungskontrolle bei Gas-Heizungen

 

Bei Gas befeuerten Heizungen wird alle 4 Jahre die Feuerungskontrolle durch den von der Gemeinde bestimmen Kontrolleur durchgeführt.

 

Gemessen wird bei Gasfeuerungen:

  • Kohlenmonoxid

  • Stickoxide

  • Abgasverlust

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Feuerungskontrolle bei Holz-Heizungen bis 70 kw

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Seit die LRV im Jahr 2018 überarbeitet wurde, bekammen die Holz Zentralheizungen sowie gewerblich genutzte Backöfen eine Emissionsmesspflicht. Der Messintervall ist bei Holz Zentralheizungen alle 4 Jahre & bei gewerblich genutzten Backöfen sowie bei Restholzfeuerungen alle 2 Jahre.

Der Vollzug läuft momentan über die kantonale Fachstelle, die für die ersten 4 Jahre mit verschiedenen Feuerungskontroll-Unternehmen Verträge abgeschlossen hat. Diese Unternehmen werden die Emissionsmessungen in den nächsten 4 Heizperioden durchführen.

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Bezüglich der neuen Emissionsmesspflicht sind div. Fragen auf Seiten der Eigentümer/Betreiber aufgetaucht.

Unter folgendem Link sind die wichtigsten Fragen betreffend der Feuko-Holz aufgeschaltet: FAQ's Feuko-Holz

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Gemessen wird bei Holzfeuerungen:

  • CO

  • Feststoffe (bei Holz Zentralheizungen nur bei der Abnahmemessungen)

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Bei den Emissionsmessungen haltet man sich sowol bei Öl-, Gas- wie auch bei Holzheizungen an die Messempfehlungen Feuerungen des BAFU.

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Unter folgendem Link finden Sie alle Information betreffend dem Vollzug der seit August 2025 gilt.

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FEUERUNGSKONTROLLE Kanton Bern

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